BA - Hessische Berufsakademie - University of Cooperative EducationAusbildung plus Studium - BA. Dual. Genial.

Finanzierungsmodelle

Welche Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums gibt es?

  •  Eigenfinanzierung

 

Bei der Eigenfinanzierung tragen Sie die Studiengebühren selbst. Die Hessische Berufsakademie bietet jedoch die Möglichkeit, die Gebühren in monatlichen Raten zu zahlen.

 

 

  •  Finanzierung durch den Arbeitgeber

 

Viele Arbeitgeber haben großes Interesse daran, Sie mit dem Studium an der Hessischen Berufsakademie zu qualifizieren und unterstützen Sie deshalb häufig dabei: Sehr viel Arbeitgeber übernehmen einen Teil der Studiengebühren, andere zahlen die Kosten des Studiums sogar ganz.

 

 

  •  Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren

 

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von EUR 4.000,00 (EUR 6.000,00 ab 2012) abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet.

 

Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.

 

  •  Bildungsprämie

 

Eine einmalige Unterstützung von 500 Euro bietet die „Bildungsprämie“. Sie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Der Prämiengutschein kann Weiterbildungsinteressierten nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen an einer von über 400 bundesweit ansässigen Beratungsstellen ausgestellt werden. Die Bedingungen sind einfach: Die Interessenten müssen erwerbstätig sein, ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen (Stand: 01.01.2010).

 

Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info.

 

  •  Stipendium der BA Hessischen Berufsakademie

 

Wenn Sie die Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife überdurchschnittlich gut abgeschlossen haben (das heißt: besser als 2,0), keine sonstigen finanziellen Unterstützungen bei den Studiengebühren beziehen und nachweisbar das Studium nicht aus eigenen Mittel bestreiten können, haben Sie die Möglichkeit, sich um ein Stipendium der Hessischen Berufsakademie zu bewerben. Die Förderung besteht in der Befreiung von den monatlichen Studiengebühren und wird zunächst auf drei Semester befristet. Eine Weiterführung kann dann bei Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise beantragt werden. Die maximale Förderungsdauer umfasst die vorgesehene Regelstudienzeit.

Tipps und Hinweise

Unsere Studienberatung

steht Ihnen für persönliche Fragen gerne zur Verfügung:

fon 0800-4 959595

(gebührenfrei)

> Mail an die Zentrale Studienberatung

Besuchen Sie unsere

Infoveranstaltungen vor Ort

> mehr...

oder

> fordern Sie hier unsere Info-Broschüre inklusive Anmeldeformular an.

Informationsbroschüre