Abschlüsse gleichgestellt
Bachelor-Abschlüsse von Berufsakademien gleichrangig mit Hochschul-Abschlüssen

Im Juni 2006 verabschiedete der hessische Landtag das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien: Seitdem sind Bachelor-Abschlüsse der Hessischen Berufsakademie hochschulrechtlich in nahezu allen Bundesländern Abschlüssen von Hochschulen gleichgestellt. Damit einhergehend erhielten die Hessischen Berufsakademien die einheitliche englische Bezeichnung „University of Cooperative Education“, die der Dualität von Theorie und Praxis der BA-Studiengänge Rechnung trägt.
Die Berufsakademien bieten neben der wissenschaftsorientierten Ausbildung einen hohen Praxisbezug und beziehen die Wirtschaft direkt in die Gestaltung der Studiengänge ein. In Zeiten der Globalisierung und Internationalisierung und gerade angesichts des herrschenden Fachkräftemangels kann ein solch duales und praxisorientiertes Studium den Wünschen und Anforderungen der Firmen an die Absolventen besonders entsprechen. Dr. Harald Beschorner, Geschäftsleiter der Hessischen BA, betont: „Die Verbindung von Praxis und Theorie gewinnt so deutlich an Attraktivität. Insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft das Konzept der BA, ihren Führungskräftenachwuchs zu halten und zu fördern.“
Mit den Bachelor-Abschlüssen in Business Administration, Wirtschaftsinformatik und Ingenieurwesen bietet die Hessische Berufsakademie ihren Absolventen neben sehr gute Karrierechancen auch die Möglichkeit einer anschließenden hochschulbezogenen Weiterbildung: BA-Absolventen sind in nahezu allen Bundesländern zu einem aufbauenden Master-Studium und einer späteren Promotion berechtigt. Allerdings gilt: Jede Hochschule kann selbst über die Aufnahmevoraussetzungen für ihre Master-Studiengänge entscheiden. BA-Absolventen sollten sich also frühzeitig bei der von ihnen angestrebten Hochschule über ihre Möglichkeiten informieren.
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